Betriebsstätte (§ 12 AO)
Feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient und ein Besteuerungsrecht begründet.
Eine Betriebsstätte kann ein Büro, eine Werkstatt oder auch ein ständiger Vertreter sein. Behält eine Dubai-Gesellschaft feste Einrichtungen oder Personal in Deutschland, kann Deutschland die dort erzielten Gewinne besteuern.