Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Völkerrechtlicher Vertrag, der Besteuerungsrechte zwischen zwei Staaten verteilt. Zwischen Deutschland und den VAE besteht seit dem 31.12.2021 keines für Einkommensteuern.
Ohne DBA gilt allein nationales deutsches Recht. Für Wegziehende nach Dubai bedeutet das: Keine Tie-Breaker-Regel bei Doppelwohnsitz, kein Schutz vor § 2 AStG, deutsche Quellensteuern ohne Ermäßigung.