Erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Deutsche bleiben fünf Jahre nach dem Wegzug für Erbschaften und Schenkungen in Deutschland steuerpflichtig.

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG gilt die unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht für deutsche Staatsangehörige noch fünf Jahre nach Aufgabe des Wohnsitzes. Zusätzlich kann § 4 AStG die Frist bei Wegzug in ein Niedrigsteuerland verlängern.