Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)
Deutschland besteuert bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug in ein Niedrigsteuerland weiterhin bestimmte Einkünfte.
Wer als Deutscher in ein Niedrigsteuergebiet wie die VAE zieht und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, bleibt für das Jahr des Wegzugs und die folgenden zehn Jahre mit allen Einkünften steuerpflichtig, die nicht ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d EStG sind.
Voraussetzung ist eine unbeschränkte Steuerpflicht als Deutscher in mindestens fünf der letzten zehn Jahre. Es gilt eine Freigrenze von 16.500 € dieser Einkünfte pro Jahr.