Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG)
Passive Einkünfte einer niedrig besteuerten ausländischen Gesellschaft werden dem deutschen Gesellschafter zugerechnet.
Bleibt ein Gesellschafter in Deutschland steuerpflichtig und hält er eine Gesellschaft in Dubai, können deren passive Einkünfte bei einer Belastung unter 15 % in Deutschland besteuert werden – auch ohne Ausschüttung.