Holding

Gesellschaft, deren Hauptzweck das Halten von Beteiligungen ist.

Eine Holding vor dem Wegzug kann Gewinne aus Beteiligungen zu 95 % steuerfrei vereinnahmen (§ 8b KStG). Sie verhindert die Wegzugssteuer aber nicht automatisch, denn auch die Holdinganteile fallen unter § 6 AStG. Sperrfristen nach § 22 UmwStG sind zu beachten.