Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO)
Der Ort, an dem die wesentlichen Entscheidungen einer Gesellschaft tatsächlich getroffen werden.
Eine GmbH bleibt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, solange ihre Geschäftsleitung in Deutschland liegt. Umgekehrt kann ein Geschäftsführer, der aus Dubai heraus entscheidet, die Geschäftsleitung ins Ausland verlagern – mit möglicher Entstrickung nach § 12 KStG.
Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse, nicht der Gesellschaftsvertrag.