Sicherheitsleistung
Absicherung der gestundeten Wegzugssteuer, etwa durch Bankbürgschaft, Grundpfandrecht oder Verpfändung.
Das Finanzamt verlangt bei der Ratenzahlung in der Regel eine Sicherheit. In Betracht kommen Bankbürgschaften, Grundschulden auf deutschen Immobilien oder die Verpfändung von Wertpapieren. Die Verpfändung der betroffenen Anteile selbst wird nicht immer akzeptiert.