Haltefrist bei Kryptowährungen (§ 23 EStG)
Gewinne aus privat gehaltenen Kryptowährungen sind nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei.
Kryptowährungen fallen nicht unter § 6 AStG. Wer vor dem Wegzug verkauft, muss die Jahresfrist beachten. Nach dem Wegzug hat Deutschland in der Regel kein Besteuerungsrecht mehr an privaten Veräußerungsgeschäften, sofern keine erweiterte Steuerpflicht greift.