Teileinkünfteverfahren
60 % eines Gewinns aus GmbH-Anteilen im Privatvermögen werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Auch der fiktive Gewinn aus § 6 AStG fällt unter das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG). Bei einem Spitzensteuersatz ergibt sich so eine effektive Belastung von rund 28,5 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.