Wegzugssteuer (§ 6 AStG)

Besteuerung eines fiktiven Veräußerungsgewinns aus GmbH- und AG-Anteilen, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet.

Die Wegzugssteuer behandelt den Wegzug so, als hätten Sie Ihre Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum gemeinen Wert verkauft. Voraussetzung ist eine Beteiligung von mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre (§ 17 EStG) und eine unbeschränkte Steuerpflicht von mindestens sieben der letzten zwölf Jahre.

Besteuert wird die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Marktwert nach dem Teileinkünfteverfahren. Geld fließt dabei nicht – genau das ist das Problem in der Praxis.