Wegzugssteuer auf Krypto: Was hinter dem Antrag 2026 steckt
Bisher gilt: Bitcoin und andere Kryptowerte im Privatvermögen fallen nicht unter § 6 AStG. Wer sie länger als ein Jahr hält, verkauft steuerfrei. Genau daran will ein Antrag aus dem Bundestag vom Mai 2026 ran – Haltefrist weg, Wegzugssteuer dazu. Beschlossen ist davon nichts. Die Frage ist natürlich, wie man damit umgeht, wenn der Wegzug ohnehin geplant ist.
Video: Wegzugssteuer auf Krypto: Der Antrag (Drucksache 21/5824)
Geprüft von Roland Elias, Steuerberater
Was heute gilt
- Kryptowerte im Privatvermögen sind andere Wirtschaftsgüter nach § 23 EStG
- Verkauf nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist steuerfrei
- § 6 AStG erfasst nur Anteile an Kapitalgesellschaften und seit 2025 bestimmte Investmentfondsanteile – keine Kryptowerte
- Wer vor Ablauf der Haltefrist verkauft, versteuert den Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz (Freigrenze 1.000 €)
Was der Antrag fordert
Der Antrag (Bundestagsdrucksache 21/5824) will die Haltefrist für Kryptowerte abschaffen und Gewinne wie Kapitalerträge besteuern. Zusätzlich soll beim Wegzug eine fiktive Veräußerung angesetzt werden – ähnlich wie heute bei GmbH-Anteilen.
Ein Antrag ist kein Gesetz. Er zeigt aber die Richtung der Diskussion. Wer größere Kryptobestände hält und den Wegzug ohnehin plant, sollte die Entwicklung im Blick behalten und den Zeitpunkt nicht dem Zufall überlassen.
Was Sie jetzt sinnvoll tun können
- Anschaffungsdaten und Kaufpreise jeder Position lückenlos dokumentieren
- Haltefristen je Coin und Wallet nachvollziehbar aufbereiten
- Bestände in einer GmbH gesondert betrachten – dort kann § 6 AStG über die Beteiligung schon heute greifen
- Wegzugszeitpunkt mit einer möglichen Gesetzesänderung abstimmen, ohne Wohnsitzfragen zu übereilen
Häufige Fragen
Gibt es schon eine Wegzugssteuer auf Bitcoin?
Nein. Nach dem Rechtsstand 2026 fallen privat gehaltene Kryptowerte nicht unter § 6 AStG. Es liegt lediglich ein Antrag vor.
Muss ich vor dem Wegzug verkaufen?
Nicht zwingend. Nach Ablauf der Haltefrist ist der Verkauf heute steuerfrei, egal ob vor oder nach dem Wegzug. Entscheidend sind Dokumentation und Ihre Gesamtsituation.
Was ist mit Krypto in meiner GmbH?
Dann zählt der Wert der GmbH-Anteile. Liegt die Beteiligung bei mindestens 1 %, greift die Wegzugsbesteuerung bereits heute über § 6 AStG.